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Im zweiten Teil unserer Serie zur Investitionssicherheit geht es um Aufwand, Nutzen und Zufriedenheitsgrößen...
Leider beherrscht das Thema Corona in diesem Jahr auch unseren Jahreswechsel. Wir haben die wichtigsten finanziellen Punkte rund um Corona für Sie zum Abhaken zusammengetragen...
Mit unserem großen Jahreswechselspecial wollen wir Sie in dieser stressigen Zeit unterstützen. Wir haben für Sie recherchiert und geben Ihnen Ideen, administrative Hinweise, gesetzliche Änderungen und kreative Lösungen, die frischen Wind bringen...
Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft PSP Peters Schönberger & Partner bestätigt, dass auch TOPIX DMS in der aktuellen Version 9.8 den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) entspricht.
Die lohnexperte AG ist ein renommierter Spezialist für die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung. In diesem Beitrag stellen wir unseren Partner vor, beschreiben das Zusammenspiel mit TOPIX und edlohn und Listen die Vorteile für Sie als Anwender auf.
Die TOPIX Business Software AG geht im Bereich Lohn- und Gehaltsbuchhaltung eine strategische Partnerschaft mit der eurodata AG ein, die mit ihrer Lösung edlohn Marktführer für cloudbasierte Abrechnungssoftware in Deutschland ist. TOPIX setzt so Kapazitäten für die Weiterentwicklung von Kernprozessen ihrer modularen Komplettlösung frei und geht damit weiter auf Wachstumskurs.
Was Customer Care für TOPIX bedeutet und wie sich die Mitarbeiter aus dem Support mit Ihrem Beruf identifizieren, lesen Sie in dem folgenden kurzen Beitrag.
Der Aufsichtsrat der TOPIX AG besteht aus drei Mitgliedern. Seine Aufgabe ist die Beratung und Überwachung des Vorstands. Zu den beiden Aufsichtsräten Thomas Maul und David Zimmer, gesellt sich nun Peter Dewald, ehemaliger Geschäftsführer von Apple Deutschland und Sage.
In diesem Beitrag halten wir Sie zur Änderung der MwSt-Sätze zum 01.07.2020 und den notwendigen Anpassungen in TOPIX auf dem Laufenden.
In diesem Beitrag verraten wir Ihnen, worauf Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Einhaltung und Erfassung von Arbeits- und Pausenzeiten achten sollten.