Sie wollen keine neuen Beiträge mehr verpassen?
Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden.
Wir informieren Sie in diesem Artikel über die aktuellen Geschehnisse im Zusammenhang mit der Senkung der Mehrwertsteuer zum 01.07.2020 und den daraus resultierenden Änderungen in TOPIX. Bitte beachten Sie, dass das entsprechende Gesetz noch nicht von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Bis zur endgültigen Verabschiedung kann es also noch zu Änderungen kommen. Unser Ziel ist es, trotz der sehr kurzen Reaktionszeit, die notwendigen Anpassungen mit möglichst wenigen Veränderungen im Verhalten von TOPIX umzusetzen. Wir recherchieren alle hier angebotenen Informationen nach bestem Wissen und Gewissen, übernehmen jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit. Bitte fragen Sie im Zweifel Ihren Steuerberater, da TOPIX keine rechtliche oder steuerliche Beratung bieten kann.
Detaillierte Infos über die Anwendung der reduzierten Mehrwertsteuersätze in TOPIX sowie (für Kunden mit TOPIX Finanzbuchhaltung und/oder DATEV-Schnittstelle) neue USt.-Codes und Konten sind in den letzten Tagen an alle Kunden mit aktivem Software-Pflegevertrag (an die im Kundenportal für den Empfang von Update- und Programm-Infos hinterlegten E-Mail-Adressen) gegangen. Bei der Frage, wann welcher Steuersatz genau anzuwenden ist, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Möglicherweise gibt es noch Änderungen und/oder Ergänzungen zu den mitgelieferten Kontenrahmen und USt-Codes, da bis 30.06.2020 um 18:30 Uhr nicht alle Informationen seitens der DATEV eG verfügbar waren.
Unseren Kunden mit aktivem Software-Pflegevertrag haben wir per E-Mail eine Anleitung zur Verfügung gestellt, aus der hervorgeht, welche Bereiche in TOPIX von der Senkung der MwSt. betroffen sind und wie Sie die MwSt. an den entsprechenden Stellen anpassen können.
Mittlerweile haben sich die Rahmenbedingungen, die sich durch die Senkung der Mehrwertsteuer zum 01.07.2020 ergeben, herauskristallisiert. Basierend auf dem Stand des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, der noch zur Annahme am 29.06.2020 dem Bundesrat vorliegt, ergeben sich folgende Planungen, die zur Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung in TOPIX benötigt werden.
Weitere Maßnahmen, die in vorgelagerten Prozessen zu beachten sind, werden aktuell bei uns erarbeitet und Ihnen rechtzeitig in einer Dokumentation zur Verfügung gestellt.
Unsere Entwickler analysieren aktuell mit Hochdruck die Prozesse in den Bereichen Finanzbuchhaltung, Auftragsabwicklung sowie Einkauf und untersuchen, an welcher Stelle ggf. manuell eingegriffen werden muss. Wir planen, Ihnen im Laufe der KW 26 eine entsprechende Dokumentation zur Verfügung zu stellen, aus der die für Sie notwendigen Schritte hervorgehen. In jedem Fall sollten Sie sich bereits jetzt darauf einstellen, mit neuen USt-Codes und ggf. anderen Konten zu arbeiten. Ebenso wird voraussichtlich eine Anpassung der Rechnungsimportdefinitionen notwendig sein.
In der am 29.06.2020 stattfindenden Bundesratssitzung wird das Gesetz verabschiedet, das die Senkung der Mehrwertsteuer regelt. Unvorhergesehene Änderungen werden wir versuchen, so schnell wie möglich zu berücksichtigen.
Die Änderungen der Steuersätze ab Juli 2020 sind zunächst als Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 03.06.2020 auf der Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen erschienen. Diese Ankündigungen müssen erst noch durch entsprechende Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen konkretisiert werden, bevor die sich daraus ergebenden Auswirkungen abgeschätzt werden können.
In jedem Fall lässt sich bereits jetzt sagen, dass nicht nur die Umsatzsteuercodes in der Finanzbuchhaltung von TOPIX (in Verbindung mit der Umsatzsteuervoranmeldung), sondern auch vorgelagerte Geschäftsprozesse aus der Auftragsabwicklung und des Einkaufs betroffen sein werden. Bereiche, die gegebenenfalls davon betroffen sind: Aufträge (inklusive wiederkehrende Aufträge), Artikelstamm, Rechnungslegung, Kontenfindung, ...
Wir recherchieren zurzeit alle weiteren rechtlichen Informationen, die veröffentlicht werden und stellen diese zusammen. Über die genaue Vorgehensweise für die MwSt-Anpassung werden wir Sie so schnell wie möglich informieren.